Renovieren und Sanieren einer Immobilie


GROBI Immobilien

Steuertipps für Immobilien

Was gilt es bei den Steuern für Immobilien zu beachten?

10 Jahresfrist
Wer eine Immobilie besitzt und diese innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, ohne sie selbst genutzt zu haben, muss den daraus erzielten Gewinn versteuern. Diese sogenannte Spekulationssteuer entfällt, sobald die Zehnjahresfrist abgelaufen ist. Auch Immobilienbesitzer, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst in der Immobilie gelebt haben, sind von der Spekulationsfrist nicht betroffen.

Steuern sparen bereits beim Kauf
Bereits beim Kauf einer Immobilie können verschiedene Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören die Maklerprovision, beauftragte Immobilienbewertungen, Arbeitskosten für Renovierungen sowie Ausgaben für energetische Sanierungen. Da die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie notariell beglaubigt werden muss, sind auch die Notargebühren absetzbar.

Vermieter sparen Steuern
Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen müssen für das Finanzamt in der Anlage V angegeben und versteuert werden. Natürlich kann der Vermieter auch seine Kosten gegenüber dem Finanzamt angeben bzw. geltend machen.  
Wichtig ist dabei natürlich das Kosten, welche dem Mieter auferlegt werden nicht bei der Steuer verrechenbar sind.

Die hier aufgeführten Kosten sind steuerlich verrechenbar:
Kosten der Hausverwaltung
Kosten für den Makler 
Kosten für den Hausmeister
Kosten für Gartenpflege und Winterdienst
Kosten für den Steuerberater
Kosten für Reparaturen
Kosten für Zinsaufwendungen
Kosten für Sanierung, besonders energetische Sanierung

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