Ungarn
Thermalorte, Plattensee und Weinberge – mit kurzen Wegen aus Österreich und Deutschland.
Als EU-Bürger können Sie in Ungarn Häuser und Wohnungen kaufen. Den Kaufvertrag erstellt ein ungarischer Rechtsanwalt, nicht ein Notar. Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel 4 % des Kaufpreises. Besonders gefragt ist die Region um Hévíz und den Plattensee.
Warum Ungarn?
Ungarn bietet mitteleuropäische Nähe bei spürbar niedrigeren Lebenshaltungskosten. Die Region um den Plattensee (Balaton) mit dem Thermalsee von Hévíz, den Weinbergen am Nordufer und guten Verbindungen nach Österreich ist bei deutschen Käufern besonders beliebt – für den Ruhestand, zum Überwintern oder als Ferienimmobilie.
Wie läuft der Kauf in Ungarn ab?
Kurz: Steuernummer beantragen, Anwalt beauftragen, Kaufvertrag mit Anzahlung unterschreiben, Restzahlung, Eintragung ins Grundbuch.
- Steuernummer: Käufer benötigen eine ungarische Steuer-Identifikationsnummer. Die Beantragung übernimmt in der Regel der Anwalt.
- Anwalt statt Notar: Ein Rechtsanwalt erstellt den Kaufvertrag, zeichnet ihn gegen und reicht ihn beim Grundbuchamt ein.
- Anzahlung: Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung üblich, der Restbetrag folgt zum vereinbarten Termin.
- Grundbuch: Mit der Eintragung im Grundbuch werden Sie Eigentümer.
Welche Nebenkosten fallen an?
Hauptposten ist die Grunderwerbsteuer von in der Regel 4 % des Kaufpreises. Hinzu kommen Anwaltshonorar, Grundbuchgebühren, gegebenenfalls Übersetzungen und die Maklerprovision. Für ein konkretes Objekt rechnen wir Ihnen die Kosten vorab aus.
Häufige Fragen zum Immobilienkauf in Ungarn
Dürfen Deutsche in Ungarn eine Immobilie kaufen?
Ja. Als EU-Bürger können Sie in Ungarn Häuser, Wohnungen und Baugrundstücke erwerben. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten strenge Sonderregeln.
Brauche ich in Ungarn einen Notar?
Nein. In Ungarn wird der Immobilienkaufvertrag von einem Rechtsanwalt erstellt und gegengezeichnet. Der Anwalt kümmert sich auch um die Eintragung ins Grundbuch.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Ungarn?
Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel 4 % des Kaufpreises. Dazu kommen Anwaltshonorar, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls die Maklerprovision.
Kann ich in Ungarn ohne Ungarischkenntnisse kaufen?
Ja. Wir begleiten Sie auf Deutsch, unsere Partner vor Ort übernehmen die Kommunikation mit Anwalt und Behörden. Verträge können zweisprachig aufgesetzt werden.
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